Häufig gestellte Fragen
Wie melde ich mein Kind in der Kindertagesstätte Wüppsteertjes an?
Eine Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeformular der Gemeinde Bunde.
Über diesen Link gelangen Sie zur Homepage der Gemeinde Bunde. Bitte melden Sie Ihr Kind unter diesem Link an.
Gibt es Altersgrenzen für die Anmeldung in der Kindertagesstätte Wüppsteertjes?
Eine Anmeldung Ihres Kindes unabhängig vom Alter ist jederzeit möglich über das Anmeldeformular der Gemeinde Bunde.
Allerdings ist eine Aufnahme in die Krippe erst ab Vollendung des ersten Lebensjahres möglich. Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren können sowohl in der Krippe als auch in der altersübergreifenden Gruppe im Kindergarten aufgenommen werden. Kinder ab 3 Jahren können in der Kindergartengruppe aufgenommen werden.
Wo ist der Unterschied zwischen Kinderkrippe und Kindergarten?
Der Unterschied zwischen Kinderkrippe und Kindergarten liegt vor allem im Alter der betreuten Kinder und in den Betreuungsinhalten:
Kinderkrippe: Hier werden Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut. Die Krippe konzentriert sich vor allem auf die erste soziale Eingewöhnung, Grundversorgung (wie Wickeln, Schlafen, Essen) und das Fördern erster motorischer und sprachlicher Fähigkeiten.
Kindergarten: Hier gehen Kinder in der Regel von 3 bis 6 Jahren hin, bevor sie in die Schule kommen. Im Kindergarten steht mehr das spielerische Lernen, soziale Interaktion mit anderen Kindern und gezielte Förderung von Fähigkeiten wie Sprache, Kreativität und Selbstständigkeit im Vordergrund.
Gibt es noch freie Kindergarten- oder Krippenplätze?
Das neue Kitajahr beginnt jeweils am 1. August. Anmeldungen sind bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres ganz einfach über das Online-Anmeldeformular möglich.
Während des laufenden Kindergartenjahres (01.08.–31.07.) sind die Plätze in der Regel bereits vergeben. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Plätze frei sind oder frei werden – zum Beispiel, wenn eine Familie umzieht.
Sollten Sie Bedarf an einem Kitaplatz im laufenden Jahr haben, melden Sie Ihr Kind gerne über das Online-Formular an. Nach Prüfung der Platzsituation und Rücksprache mit der Kitaleitung ist es auch möglich Kinder unterjährig aufzunehmen.
Kann ich mir den Kindertagesstätte vorher ansehen?
Ja, sehr gerne! Allerdings ist dies nur nach vorheriger Absprache mit der Kitaleitung möglich.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminabsprache per Email an:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Besichtigung ohne vorherige Terminabstimmung nicht möglich ist.
Entstehen in der Kindertagesstätte Wüppsteertjes Zusatzkosten für die Kinderbetreuung?
Gemäß § 22 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu Ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung beitragsfrei zu besuchen.
Die Gebühren für Kinder unter 3 Jahren werden nach §§ 3,4 und 5 der zurzeit gültigen Gebührensatzung festgesetzt. Sie richten sich nach der Betreuungszeit und sind nach den wirtschaftlichen Verhältnissen in 3 Staffelungen unterteilt.
Alles weitere entnehmen Sie bitte der Satzung
Hinzu kommen ggf. Gebühren für das Mittagessen, sofern ihr Kind hieran teilnimmt. Das Mittagessen wird über die Lebenshilfe Leer bezogen. Die Bestellung sowie Abrechnung hierfür erfolgt über das Portal Mintec. Die Kosten für die Menüs betragen jeweils 4,40 Euro.
Des Weiteren wird ein Halbjahresbeitrag in Höhe von 30,00 Euro pro Kind für das Getränkegeld eingesammelt. Die Bezahlung hiervon erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung auf das Konto der Kindertagesstätte.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten werden viele Eltern Mitglied im „Förderverein Kindergarten Wüppsteertjes und Grundschule Wymeer- Boen“. Dieser Verein trägt maßgeblich dazu bei, dass die Zusatzkosten – etwa für die natürlichen Materialien – getragen werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Fördervereins.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien gibt es?
Wenn Sie folgende staatliche Leistungen beziehen, können Sie für Ihre Kinder in der Kita zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten:
Kinderzuschlag
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Sozialhilfe
Wohngeld
Asylbewerber-Leistungen
Für welche Leistungen können Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Kind während der Kita-Zeit erhalten?
für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
für die Teilnahme an einem eintägigen Ausflug
für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Aktivität am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsmitgliedschaft, Sportkurs, Schwimmkurs, Spielgruppe, Musikgruppe, Ferienpass-Aktivität, Freizeit-Aktivität, Ferienfreizeit)
Ebenso ist es möglich einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen, um die Übernahme der Kitagebühren zu beantragen.
Wenden Sie sich an Ihre Kitaleitung. Sie kann Ihnen das entsprechende Antragsformular aushändigen und Ihnen bei Fragen weiterhelfen.
Ist mein Kind versichert?
Ein Versicherungsschutz besteht für den direkten Weg zwischen Elternhaus und Kindergarten (ohne Umwege) sowie für Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
Bein Unfällen erfolgt eine Meldung durch die Kitaleitung beim Gemeinde- Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH).
Ich habe eine Platzzusage erhalten – wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie eine schriftliche Platzzusage für die Kindertagesstätte Wüppsteertjes erhalten haben, wenden Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten an die Kitaleitung und stimmen einen Termin für das Aufnahmegespräch ab. In diesem Termin besprechen Sie die Eingewöhnungsphase und den weiteren Ablauf.
Außerdem erhalten Sie einen Betreuungsvertrag. Sagt Ihnen der Betreuungsvertrag zu, wird dieser sowohl von der Kita als auch von Ihnen unterschrieben.
Mein Kind nimmt an der Mittagsbetreuung teil. Wie kann ich es für das Mittagessen anmelden?
Die Belieferung mit Mittagessen erfolgt in den Einrichtungen der Gemeinde Bunde durch die Lebenshilfe Leer; die Kindertagesstätte Wüppsteertjes bietet Mittagessen von Montag bis Freitag an.
Wenn Sie eine schriftliche Platzzusage für die Mittagsbetreuung in der Kindertagesstätte Wüppsteertjes erhalten haben, registrieren Sie ihr Kind bitte im Portal von Mintec (Webanwendung) bzw. laden Sie sich die App lunch:time im Google Play Store oder App Store runter.
Bitte beachten Sie die Anleitung im Flyer.
Mit der App können Sie das Mittagessen für die Kita bequem online bestellen. Bitte folgen Sie der Anleitung im Flyer bzw. den Anweisungen in der App und erstellen Sie einen Account für Ihr Kind. Hinterlegen Sie als Zahlungsart ein Sepa Lastschriftmandat und laden Sie das Benutzerkonto mit Guthaben auf. Danach können Sie Bestellungen tätigen.
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Bestell- und Stornierungsfristen sorgfältig zu beachten. Nur so kann eine zuverlässige Planung und Versorgung aller Kinder gewährleistet werden.
Essensbestellung
Das Mittagessen kann ausschließlich wochenweise bestellt werden. Die Bestellung muss jeweils eine Woche im Voraus für die gesamte Folgewoche erfolgen. Dabei ist das Essen für alle Kitatage zu bestellen, an denen Ihr Kind die Kita besucht und ein warmes Mittagessen erhalten soll.
Die Bestellung muss spätestens mittwochs bis 12:00 Uhr für die darauffolgende Woche über Mintec erfolgen.
Stornierung von Mahlzeiten
Sollte Ihr Kind erkranken oder kurzfristig nicht anwesend sein, gelten folgende Stornierungsfristen:
Abbestellungen sind bis spätestens 08:30 Uhr am Vortag möglich.
Die Stornierung erfolgt ihrerseits über Mintec und wird bis zu diesem Zeitpunkt an die Lebenshilfe Leer übermittelt.
Beispiel
Wird ein Kind erst am Montagmorgen für die gesamte Woche krankgemeldet, kann das Mittagessen für Montag leider nicht mehr storniert werden, da die Abbestellfrist bereits abgelaufen ist. Die Mahlzeiten für Dienstag bis Freitag können jedoch noch storniert werden, sofern die jeweilige Abbestellung spätestens bis 08:30 Uhr am Vortag erfolgt.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Bestellfrist keine Nachbestellung mehr möglich ist. Sollte die Essensbestellung versehentlich nicht rechtzeitig erfolgen, kann Ihr Kind selbstverständlich dennoch an der Betreuung teilnehmen. In diesem Fall geben Sie Ihrem Kind bitte alternativ eine Brotdose (z. B. mit Brot, Obst und Rohkost) oder ein warmes Mittagessen in einer geeigneten Warmhaltebox mit. Ein Erwärmen der Speisen in der Kita ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Mein Kind ist krank – was muss ich beachten?
Bei Krankheit ihres Kindes möchten wir Sie bitten, uns telefonisch zu informieren und das Kind nicht in die Kindertagesstäte zu bringen.
Fiebernde Kinder sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Ebenso sollte Ihr Kind bei Magen- Darm- Erkrankungen zu Hause bleiben.
Bei ansteckenden Krankheiten darf das Kind erst nach ärztlicher Genehmigung wieder in den Kindergarten kommen (Attest).
Was muss mein Kind für den ersten Kitatag mitbringen?
Die Eltern erhalten hierüber eine Liste im Aufnahmegespräch mit der Kitaleitung.
Grundsätzlich benötigt ihr Kind folgende Kleidungsstücke die in der Kita verbleiben:
Wechselkleidung
Hausschuhe oder rutschfeste Socken (mit Noppen)
Matschhose und Gummistiefel
Alle Kleidungstücke sollten mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden.

